RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für das Website-Abonnement von seitgut – individuell gestaltete Websites inklusive Hosting, E-Mail und laufender Betreuung.

Stand: 16. Juli 2026 Geltung: ausschließlich B2B Anbieter: Tom Weber und Finn Günther GbR

1. Anbieter

Anbieter der unter der Geschäftsbezeichnung „seitgut“ angebotenen Leistungen ist:

Tom Weber und Finn Günther GbR
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung seitgut
Gesellschafter: Tom Weber und Finn Günther
Rüttenscheider Straße 319
45131 Essen
Deutschland
E-Mail: hallo@seitgut.de
Website: seitgut.de

nachfolgend „seitgut“ genannt.

2. Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen seitgut und dem Kunden über die Konzeption, Gestaltung, Erstellung, Bereitstellung, Betreuung und das Hosting von Websites sowie damit verbundene Leistungen.

2.2 Zu den verbundenen Leistungen können insbesondere gehören:

a) die Gestaltung und technische Umsetzung einer Website,
b) die Erstellung oder Überarbeitung von Website-Texten,
c) das Hosting der Website,
d) die Bereitstellung und technische Verwaltung von Domains,
e) die Bereitstellung von SSL-Zertifikaten,
f) die Bereitstellung und Verwaltung von E-Mail-Postfächern,
g) technische Wartungs- und Aktualisierungsleistungen,
h) inhaltliche Änderungen an der Website,
i) die Bereitstellung eines Kundenportals,
j) die Bereitstellung von Website-Statistiken und
k) weitere individuell vereinbarte Leistungen.

2.3 Das Angebot von seitgut richtet sich ausschließlich an:

a) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und
c) öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2.4 Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

2.5 Der Kunde bestätigt im Bestellprozess ausdrücklich, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

2.6 Seitgut ist berechtigt, geeignete Nachweise für die Unternehmereigenschaft zu verlangen. Hierzu können insbesondere die Firmenbezeichnung, eine Geschäftsanschrift, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Gewerbeanmeldung oder ein sonstiger geeigneter Nachweis gehören.

2.7 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde den Vertrag entgegen seiner Bestätigung tatsächlich als Verbraucher abgeschlossen hat, ist seitgut berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur rechtlichen Klärung auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

2.8 Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.9 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, soweit seitgut ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2.10 Vertragssprache ist Deutsch.

3. Geschäftsmodell und Vertragsgegenstand

3.1 Seitgut bietet individuell erstellte und betreute Websites im Rahmen eines monatlich vergüteten Website-Abonnements an.

3.2 Es handelt sich nicht um eine Selbstbau- oder Baukastenlösung. Die Konzeption, Erstellung, technische Pflege und vereinbarte Bearbeitung der Website erfolgen grundsätzlich durch seitgut.

3.3 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der von seitgut bereitgestellten Website.

3.4 Ein automatischer Eigentums-, Kontroll- oder Rechteübergang an der Website findet weder aufgrund der Vertragsdauer noch aufgrund der geleisteten Monatszahlungen statt. Der Kunde kann jederzeit eine individuelle Anfrage zur dauerhaften Übernahme der Website stellen. Ein Anspruch auf Abgabe eines Angebots oder auf eine Übertragung zu bestimmten Konditionen besteht nicht.

3.5 Die monatliche Vergütung umfasst nicht nur die zeitweise Nutzung der fertigen Website, sondern das vertragliche Gesamtpaket aus:
a) Konzeption und Gestaltung,
b) technischer Umsetzung,
c) Bereitstellung der technischen Infrastruktur,
d) Hosting,
e) Wartung,
f) laufender Betreuung und
g) den im jeweiligen Paket enthaltenen Änderungsleistungen.

3.6 Ein Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Besucherzahlen, Umsätze oder Suchmaschinenplatzierungen besteht nicht.

4. Pakete, Preise und Zusatzleistungen

4.1 Allgemeine Preisangaben

Sämtliche genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine gesonderte Einrichtungsgebühr fällt nicht an, soweit in einem individuellen Angebot oder in der Bestellübersicht nichts Abweichendes vereinbart wird. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket, der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung, der Bestellübersicht sowie gegebenenfalls einem individuellen Angebot.

4.2 Paket „Einfach“

Das Paket „Einfach“ kostet:
a) 119,00 Euro netto pro Monat bei einer Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten oder
b) 139,00 Euro netto pro Monat bei einer Erstvertragslaufzeit von zwölf Monaten.

Das Paket umfasst insbesondere:
a) eine individuell gestaltete Landingpage in Form eines One-Pagers,
b) bis zu drei wesentliche Inhaltsabschnitte beziehungsweise Inhaltsbereiche,
c) responsive Optimierung für übliche Mobilgeräte, Tablets und Desktopgeräte,
d) Hosting der Website,
e) ein SSL-Zertifikat,
f) eine verfügbare Standard-Domain, soweit dies in der Bestellübersicht ausgewiesen ist,
g) ein E-Mail-Postfach unter der Kundendomain,
h) insgesamt bis zu 10 GB Speicherplatz,
i) technische Wartung und Sicherheitsaktualisierungen,
j) kleinere Änderungen im Rahmen der Fair-Use-Regelung und
k) Support per E-Mail.

Header, Navigation, Footer, technisch notwendige Systembereiche sowie vom Kunden bereitgestellte Impressums- und Datenschutzseiten werden bei der Berechnung der drei Inhaltsabschnitte nicht mitgezählt. Als ein Inhaltsabschnitt gilt ein eigenständiger inhaltlicher Bereich, beispielsweise eine Leistungsübersicht, eine Unternehmensvorstellung, ein Referenzbereich, ein Ablauf, ein Karrierebereich oder ein Kontaktbereich.

4.3 Paket „Standard“

Das Paket „Standard“ kostet:
a) 159,00 Euro netto pro Monat bei einer Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten oder
b) 179,00 Euro netto pro Monat bei einer Erstvertragslaufzeit von zwölf Monaten.

Das Paket umfasst sämtliche Leistungen des Pakets „Einfach“, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sowie insbesondere:
a) eine mehrseitige Website mit bis zu sechs regulären Inhaltsseiten,
b) einen Projekt- oder Referenzbereich,
c) bis zu fünf E-Mail-Postfächer unter der Kundendomain,
d) insgesamt bis zu 20 GB Speicherplatz,
e) monatliche kleinere Änderungen im Rahmen der Fair-Use-Regelung,
f) technische Basismaßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung und
g) priorisierten Support.

Vom Umfang der sechs regulären Inhaltsseiten werden vom Kunden bereitgestellte oder über einen externen Rechtstextdienst erzeugte Seiten für Impressum und Datenschutz nicht erfasst. Der enthaltene Projekt- oder Referenzbereich umfasst grundsätzlich eine Übersichtsseite, eine technische Beitragsvorlage und die Möglichkeit, Projekte beziehungsweise Referenzen technisch darzustellen. Die laufende redaktionelle Erstellung, Recherche und Veröffentlichung neuer Beiträge ist nicht enthalten, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4.4 Paket „Individuell“

Preis, Leistungsumfang, Speicherplatz, E-Mail-Postfächer, Domains und Erstvertragslaufzeit werden individuell vereinbart.

4.5 Basis-Suchmaschinenoptimierung

Die im Paket „Standard“ enthaltene Google-Optimierung beziehungsweise Basis-Suchmaschinenoptimierung kann insbesondere umfassen:
a) eine nachvollziehbare Überschriftenstruktur,
b) grundlegende Seitentitel und Meta-Beschreibungen,
c) suchmaschinenfreundliche URL-Strukturen,
d) technische Voraussetzungen für die Indexierung,
e) eine XML-Sitemap, soweit das eingesetzte System dies unterstützt,
f) grundlegende Optimierung der Lade- und Mobilfreundlichkeit und
g) die Einbindung vom Kunden bereitgestellter Alternativtexte für Bilder.

Nicht enthalten sind insbesondere eine laufende SEO-Kampagne, fortlaufende Keywordrecherchen, regelmäßiger Linkaufbau, laufende Erstellung von SEO-Texten, garantierte Platzierungen oder eine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Websitebesuchern oder Kundenanfragen.

4.6 Speicherplatz

Der im Paket enthaltene Speicherplatz steht grundsätzlich für die vertragsgegenständliche Website, deren Datenbank und die im Paket enthaltenen E-Mail-Postfächer zur Verfügung. Das Paket „Einfach“ enthält insgesamt bis zu 10 GB Speicherplatz. Das Paket „Standard“ enthält insgesamt bis zu 20 GB Speicherplatz.

Der Kunde kann zusätzlichen Speicherplatz in Schritten von jeweils 2 GB hinzubuchen. Je weitere 2 GB Speicherplatz werden mit 5,00 Euro netto pro Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Die Erweiterung wird ab dem Monat berechnet, in dem sie technisch bereitgestellt wird. Eine spätere Reduzierung ist nur möglich, wenn die tatsächlich gespeicherte Datenmenge die neue Speichergrenze nicht überschreitet.

Überschreitet der Kunde den gebuchten Speicherplatz, wird seitgut ihn zur Löschung nicht mehr benötigter Daten oder zur Buchung zusätzlichen Speicherplatzes auffordern. Seitgut darf bei einer erheblichen Überschreitung nach vorheriger Ankündigung Funktionen einschränken, die zusätzlichen Speicherplatz beanspruchen. Der Betrieb der Website soll dabei möglichst aufrechterhalten werden.

4.7 Zusätzliche Domains

Soweit im gebuchten Paket eine Domain enthalten ist, bezieht sich dies auf eine gewöhnliche, verfügbare Standard-Domain. Der Kunde kann zusätzliche Standard-Domains für jeweils 9,95 Euro netto pro Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer hinzubuchen.

Der Preis umfasst grundsätzlich die Registrierung beziehungsweise Verlängerung der Domain, die technische Verwaltung, die DNS-Konfiguration und die Verbindung der Domain mit der vertragsgegenständlichen Website, soweit dies technisch möglich ist. Die Buchung einer zusätzlichen Domain umfasst nicht automatisch die Erstellung einer zusätzlichen Website, einer zusätzlichen Landingpage, zusätzlicher Inhaltsseiten oder zusätzlicher E-Mail-Postfächer.

Premium-Domains, bereits vergebene Domains, Domainankäufe und besondere Domainendungen können abweichende Preise verursachen. Seitgut wird den Kunden vor einer kostenpflichtigen Bestellung hierüber informieren. Ein Anspruch auf Zuteilung oder dauerhaften Bestand einer bestimmten Domain besteht nicht.

4.8 Zusatzleistungen

Zusätzlicher Speicherplatz, zusätzliche Domains und weitere Zusatzleistungen können während der Vertragslaufzeit hinzugebucht werden. Sie werden zusätzlich zur monatlichen Paketvergütung berechnet. Soweit bei der Buchung nichts Abweichendes vereinbart wird, folgen Laufzeit und Beendigung der Zusatzleistung dem Hauptvertrag.

5. Online-Bestellung und Vertragsschluss

5.1 Die Darstellung der Pakete und Leistungen auf seitgut.de stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von seitgut dar.

5.2 Der Kunde gibt durch das Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des ausgewählten Website-Abonnements ab.

5.3 Der Bestellvorgang umfasst grundsätzlich:

a) die Auswahl des Pakets,
b) die Auswahl der Erstvertragslaufzeit,
c) die Eingabe der Unternehmens- und Kontaktdaten,
d) die Bestätigung der Unternehmereigenschaft,
e) die Auswahl und Hinterlegung des Zahlungsmittels,
f) die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
g) das verbindliche Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung.

5.4 Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Angaben prüfen und korrigieren.

5.5 Die Zahlungsabwicklung erfolgt grundsätzlich über Stripe. Eine von Stripe erzeugte Zahlungs-, Mandats- oder Bestellbestätigung stellt für sich allein noch keine Annahme des Vertragsangebots durch seitgut dar.

5.6 Der Vertrag kommt zustande, wenn seitgut:

a) die Bestellung ausdrücklich in Textform bestätigt,
b) dem Kunden den Zugang zum Kundenportal bereitstellt,
c) mit Zustimmung des Kunden mit der individuellen Leistungserbringung beginnt oder
d) dem Kunden den ersten Designvorschlag übermittelt.

5.7 Seitgut kann die Annahme einer Bestellung insbesondere ablehnen, wenn:

a) begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen,
b) die gewünschte Website rechtswidrige oder technisch unzumutbare Inhalte betrifft,
c) wesentliche Angaben des Kunden fehlen,
d) die hinterlegte Zahlungsmethode nicht verwendet werden kann oder
e) seitgut die gewünschten Leistungen aus technischen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen nicht anbieten kann.

5.8 Nimmt seitgut die Bestellung nicht innerhalb von fünf Werktagen an, ist der Kunde nicht mehr an sein Vertragsangebot gebunden. Bereits eingezogene Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet.

5.9 Der Vertragstext, die Bestelldaten und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

5.10 Die Bestellbestätigung weist insbesondere das gebuchte Paket, den monatlichen Nettopreis, den Vertragsbeginn, die Erstvertragslaufzeit, das Ende der Erstvertragslaufzeit, den letzten möglichen Kündigungstag und das Enddatum der ersten Verlängerungsperiode aus.

6. Kein kostenloser Designvorschlag vor Vertragsschluss

6.1 Ein Anspruch auf einen kostenlosen Designvorschlag vor Vertragsschluss besteht nicht.

6.2 Der Design- und Erstellungsprozess beginnt erst nach Vertragsschluss und ist Bestandteil des kostenpflichtigen Website-Abonnements.

6.3 Ein optionales Erstgespräch vor Vertragsschluss ist unverbindlich und grundsätzlich kostenlos, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.4 Präsentiert seitgut vor Vertragsschluss freiwillig allgemeine Muster, Referenzen oder beispielhafte Gestaltungsrichtungen, handelt es sich nicht um einen individuellen Designvorschlag für den Kunden.

7. Beginn der Vertragslaufzeit und Vergütungspflicht

7.1 Die Erstvertragslaufzeit und die Vergütungspflicht beginnen mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.

7.2 Fehlt eine ausdrückliche Angabe, beginnen Vertragslaufzeit und Vergütungspflicht mit Vertragsschluss.

7.3 Die monatliche Vergütung ist bereits während der Konzeptions-, Design- und Umsetzungsphase zu zahlen.

7.4 Der Kunde erhält die monatliche Leistung nicht erst mit Veröffentlichung der Website. Bereits die Konzeption, Gestaltung, technische Vorbereitung, Bereitstellung der Infrastruktur und laufende Projektbearbeitung sind Bestandteile des Abonnements.

7.5 Verzögert sich die Fertigstellung oder Veröffentlichung aufgrund fehlender Inhalte, verspäteter Rückmeldungen, fehlender Freigaben, nachträglicher Änderungswünsche oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände, bleiben Vertragslaufzeit und Vergütungspflicht unberührt.

8. Mitwirkung des Kunden vor Beginn des Designs

8.1 Der Kunde hat seitgut alle Informationen und Materialien bereitzustellen, die für die Konzeption und Erstellung der Website erforderlich sind.

8.2 Hierzu gehören insbesondere:

a) Firmenname und Kontaktdaten,
b) Logo und bestehende Gestaltungsrichtlinien,
c) Angaben zu Leistungen, Produkten und Zielgruppen,
d) vorhandene Texte und Bilder,
e) Ansprechpartner und Teamdaten,
f) rechtlich erforderliche Unternehmensangaben,
g) Zugangsdaten zu bestehenden Domains oder technischen Systemen und
h) sonstige projektrelevante Informationen.

8.3 Der Kunde hat die von seitgut bereitgestellten Onboarding-Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

8.4 Die Frist für die Erstellung des ersten Designvorschlags beginnt erst, wenn:

a) der Vertrag wirksam geschlossen wurde,
b) die erste fällige Zahlung erfolgt oder ein verwendbares Zahlungsmittel erfolgreich hinterlegt wurde und
c) die für die Gestaltung wesentlichen Kundeninformationen vollständig vorliegen.

8.5 Stellt der Kunde benötigte Inhalte nicht bereit, kann seitgut mit vorläufigen Platzhaltern, Beispieltexten, lizenzierten Medien oder KI-gestützten Inhaltsentwürfen arbeiten.

8.6 Der Kunde bleibt verpflichtet, sämtliche vorläufigen oder von seitgut entworfenen Inhalte vor der Veröffentlichung fachlich zu prüfen und freizugeben.

9. Erster Designvorschlag

9.1 Seitgut erstellt auf Grundlage des Onboardings, der Paketbeschreibung und der bereitgestellten Kundeninformationen einen ersten individuellen Designvorschlag.

9.2 Der erste Designvorschlag wird grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen bereitgestellt, nachdem die Voraussetzungen gemäß Ziffer 8.4 vollständig erfüllt sind.

9.3 Bei der Frist handelt es sich um eine übliche Bearbeitungszeit und nicht um einen garantierten Fixtermin, soweit ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9.4 Verzögerungen können insbesondere entstehen durch ungewöhnlich umfangreiche Projekte, fehlende oder widersprüchliche Angaben, nachträgliche Änderungen des Briefings, technische Abhängigkeiten, Erkrankungen, höhere Gewalt oder eine vorübergehend außergewöhnlich hohe Auslastung.

9.5 Der erste Designvorschlag kann zunächst nur einzelne repräsentative Bereiche oder eine ausgewählte Hauptseite der geplanten Website darstellen.

9.6 Der Designvorschlag dient dazu, die grundsätzliche gestalterische Richtung abzustimmen. Er muss noch nicht sämtliche späteren Inhalte, Unterseiten und Funktionen enthalten.

10. Zweiter Designvorschlag und Korrekturschleife

10.1 Gefällt dem Kunden der erste Designvorschlag in seiner grundlegenden gestalterischen Richtung nicht, kann er innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung einen zweiten Designvorschlag verlangen.

10.2 Der Kunde muss seitgut hierzu eine nachvollziehbare und möglichst gebündelte Rückmeldung übermitteln. Die Rückmeldung soll insbesondere enthalten, welche gestalterischen Elemente nicht gefallen, welche Farben, Formen oder Stilrichtungen bevorzugt werden, welche Referenzwebsites als Orientierung dienen und welche Anforderungen aus dem ursprünglichen Briefing nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

10.3 Der zweite Designvorschlag ist Bestandteil des Abonnements und wird nicht gesondert berechnet.

10.4 Auf Grundlage der Rückmeldung erstellt seitgut eine zweite gestalterische Richtung.

10.5 Nach Bereitstellung des zweiten Designvorschlags ist eine gebündelte Korrekturschleife enthalten. Diese kann insbesondere kleinere Anpassungen von Farben, Schriften, Abständen, Bildauswahl, Reihenfolgen, Textdarstellungen und einzelnen Layoutdetails umfassen.

10.6 Nicht von der enthaltenen Korrekturschleife umfasst sind ein vollständiger dritter Designvorschlag, eine erneute vollständige Änderung der gestalterischen Richtung, eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Briefings, die Erweiterung des vereinbarten Seiten- oder Funktionsumfangs oder die Entwicklung zusätzlicher Varianten ohne sachlichen Bezug zu den bisherigen Rückmeldungen.

10.7 Weitere Designvorschläge oder Korrekturschleifen können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Seitgut informiert den Kunden vor Beginn der kostenpflichtigen Zusatzleistung.

10.8 Ein ausschließlich subjektives Nichtgefallen nach Erstellung des zweiten Designvorschlags und Durchführung der enthaltenen Korrekturschleife begründet kein kostenloses Sonderkündigungsrecht.

10.9 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einer wesentlichen Abweichung von der vereinbarten Leistungsbeschreibung bleiben unberührt.

11. Designfreigabe und technische Umsetzung

11.1 Sobald eine gestalterische Richtung abgestimmt ist, fordert seitgut den Kunden zur Designfreigabe auf.

11.2 Die Designfreigabe kann insbesondere per E-Mail, über das Kundenportal, innerhalb eines Supporttickets oder durch eine andere dokumentierbare Erklärung in Textform erfolgen.

11.3 Nach der Designfreigabe setzt seitgut die weiteren vereinbarten Seiten, Inhalte und Funktionen um.

11.4 Änderungen an einer bereits freigegebenen grundlegenden Gestaltungsrichtung können zusätzlichen Aufwand verursachen und gesondert berechnet werden.

11.5 Seitgut wird den Kunden vor Beginn einer kostenpflichtigen nachträglichen Änderung informieren.

12. Prüfung, Abnahme und Veröffentlichung

12.1 Nach Abschluss der erstmaligen Umsetzung stellt seitgut dem Kunden die Website zur Prüfung zur Verfügung.

12.2 Der Kunde hat die Website innerhalb von zehn Werktagen zu prüfen und wesentliche Mängel nachvollziehbar mitzuteilen.

12.3 Die Mitteilung soll möglichst die betroffene Seite, eine Beschreibung des Fehlers, einen Screenshot und Angaben zum verwendeten Gerät und Browser enthalten.

12.4 Unwesentliche Mängel, die die gewöhnliche Nutzung der Website nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

12.5 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Website ausdrücklich freigibt, seitgut mit der Veröffentlichung beauftragt, die Website geschäftlich nutzt oder innerhalb von zehn Werktagen nach einer Abnahmeaufforderung keine wesentlichen Mängel mitteilt, obwohl seitgut ihn auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat.

12.6 Gesetzliche Abnahmeregelungen bleiben unberührt.

12.7 Die Veröffentlichung erfolgt nach Freigabe beziehungsweise Abnahme und nach Vorliegen sämtlicher hierfür erforderlicher Inhalte, Domaininformationen und Rechtstexte.

13. Allgemeiner Leistungsumfang

13.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket, der Bestellübersicht und gegebenenfalls einem individuellen Angebot.

13.2 Abhängig vom gebuchten Paket können insbesondere enthalten sein:

a) individuelles Webdesign,
b) technische Umsetzung,
c) responsive Darstellung,
d) Einrichtung der vereinbarten Seiten,
e) Kontaktformulare,
f) Hosting,
g) SSL-Zertifikat,
h) Domains,
i) E-Mail-Postfächer,
j) technische Wartung,
k) System- und Sicherheitsaktualisierungen,
l) Backups,
m) Basismaßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung,
n) Website-Statistiken,
o) Kundenportal und
p) kleinere laufende Änderungen.

13.3 Die Anzahl der Seiten, Domains und E-Mail-Postfächer sowie verfügbare Speichergrenzen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung.

13.4 Seitgut kann für die technische Umsetzung geeignete Content-Management-Systeme, Themes, Plugins, Bibliotheken, Schnittstellen und sonstige Softwarekomponenten einsetzen.

13.5 Seitgut schuldet keine individuelle Neuprogrammierung, soweit eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

13.6 Seitgut darf die konkrete technische Umsetzungsmethode auswählen, sofern das vereinbarte Ergebnis und die wesentlichen Funktionen nicht beeinträchtigt werden.

14. Einsatz künstlicher Intelligenz

14.1 Seitgut ist berechtigt, bei der Leistungserbringung Werkzeuge und Systeme künstlicher Intelligenz einzusetzen.

14.2 Der KI-Einsatz kann insbesondere bei der Entwicklung gestalterischer Konzepte, der Erstellung von Layoutvorschlägen, der Erstellung oder Überarbeitung von Texten, der Bildbearbeitung oder Bilderstellung, der Erstellung oder Überarbeitung von Code, der Strukturierung von Inhalten, der Suchmaschinenoptimierung und internen Qualitäts- und Arbeitsprozessen erfolgen.

14.3 Seitgut prüft KI-gestützte Arbeitsergebnisse vor ihrer Verwendung im Rahmen einer angemessenen menschlichen Qualitätskontrolle.

14.4 Der Kunde erkennt an, dass KI-gestützte Inhalte trotz menschlicher Kontrolle unzutreffende, unvollständige oder missverständliche Angaben enthalten können.

14.5 Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere Leistungsbeschreibungen, Preise, technische Angaben, medizinische oder gesundheitsbezogene Aussagen, rechtliche Aussagen, steuerliche oder finanzielle Angaben, Zertifikate und Qualifikationen, Unternehmenskennzahlen und sonstige branchenspezifische Aussagen vor Veröffentlichung fachlich und sachlich zu prüfen.

14.6 Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich erst nach Freigabe des Kunden.

14.7 Seitgut ist nicht verpflichtet, jedes einzelne KI-gestützte Arbeitsergebnis auf der Kundenwebsite als solches zu kennzeichnen, soweit keine zwingende gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht.

14.8 Seitgut wird keine vertraulichen Kundendaten in öffentlich zugängliche KI-Systeme eingeben, soweit dies nicht für die Vertragserfüllung erforderlich, datenschutzrechtlich zulässig und durch geeignete Maßnahmen abgesichert ist.

14.9 Soweit für bestimmte KI-Dienste eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, gelten ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag und die dort enthaltenen Regelungen zu Unterauftragnehmern.

15. Website-Texte und Kundenfreigabe

15.1 Soweit die Paketbeschreibung dies vorsieht, kann seitgut bestehende Kundentexte überarbeiten oder auf Grundlage der Kundeninformationen erste Textentwürfe erstellen.

15.2 Nicht enthalten sind ohne gesonderte Vereinbarung insbesondere umfangreiche journalistische Recherche, rechtlich geprüfte Texte, wissenschaftliche oder medizinische Fachtexte, ausführliche Produktkataloge, fremdsprachige Übersetzungen, vollständige Marken- und Kommunikationsstrategien und umfangreiche laufende Content-Produktion.

15.3 Seitgut darf Texte KI-gestützt entwerfen oder überarbeiten.

15.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Texte vor Veröffentlichung insbesondere auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Branchenkonformität und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

15.5 Die Freigabe des Kunden gilt als Bestätigung, dass die veröffentlichten tatsächlichen Angaben nach Kenntnis des Kunden richtig und vollständig sind.

15.6 Seitgut bleibt für die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich übernommenen redaktionellen und gestalterischen Leistungen verantwortlich.

16. Kein CMS- oder Backend-Zugang während der Vertragslaufzeit

16.1 Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde grundsätzlich keinen administrativen Zugang zum Content-Management-System, Hosting-Backend, zu den Website-Dateien oder zur Website-Datenbank, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

16.2 Änderungen an der Website werden während der Vertragslaufzeit grundsätzlich ausschließlich durch seitgut vorgenommen.

16.3 Der Ausschluss des administrativen Zugangs dient insbesondere der technischen Stabilität, der IT-Sicherheit, der Sicherstellung der Wartbarkeit, der Vermeidung inkompatibler oder nicht nachvollziehbarer Änderungen und dem Schutz eingesetzter Agentur-, Mehrfach- und Drittanbieterlizenzen.

16.4 Der Kunde kann Änderungswünsche über das Kundenportal, per E-Mail oder über andere von seitgut angebotene Kommunikationswege einreichen.

16.5 Ein Anspruch auf Herausgabe administrativer Zugangsdaten, der Website-Datenbank, von Website-Dateien oder Hosting-Zugängen besteht während der Vertragslaufzeit nicht, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

16.6 Unberührt bleiben die persönlichen Zugänge des Kunden zum Kundenportal und zu seinen E-Mail-Postfächern.

16.7 Wird im Einzelfall eine dauerhafte Übernahme oder technische Übergabe der Website vereinbart, richten sich die Bereitstellung administrativer Zugänge und die technische Übergabe nach den Ziffern 33 bis 38 und der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

17. Änderungen und Fair-Use-Regelung

17.1 Änderungen ohne gesonderte Berechnung

Die auf der Website oder im Angebot als „kostenlose Änderungen“ bezeichneten Leistungen sind nicht unentgeltlich, sondern bereits in der monatlichen Paketvergütung enthalten. Sie werden innerhalb des vereinbarten Umfangs nicht zusätzlich berechnet.

17.2 Enthaltener Änderungsumfang

Als kleinere Änderungen gelten insbesondere:
a) Austausch bestehender Texte,
b) Austausch bestehender Bilder,
c) Änderung von Kontaktdaten,
d) Änderung von Öffnungszeiten,
e) Änderung bestehender Links,
f) Austausch vorhandener Dokumente oder Downloads,
g) Aktualisierung einzelner Mitarbeiterdaten,
h) kleinere Anpassungen von Farben, Abständen oder Schriftgrößen und
i) Ergänzungen innerhalb bereits vorhandener Seiten und Inhaltsbereiche.

Soweit in der Bestellübersicht nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten folgende monatliche Fair-Use-Grenzen:
a) Paket „Einfach“: bis zu 60 Minuten Bearbeitungsaufwand pro Kalendermonat,
b) Paket „Standard“: bis zu 120 Minuten Bearbeitungsaufwand pro Kalendermonat.

Nicht genutzter Bearbeitungsaufwand wird nicht auf Folgemonate übertragen, ausgezahlt, angespart oder mit anderen Leistungen verrechnet.

17.3 Nicht enthaltene Änderungen

Nicht von den enthaltenen Änderungen umfasst sind insbesondere vollständige Redesigns, eine neue gestalterische Grundrichtung, zusätzliche Inhaltsabschnitte im Paket „Einfach“, zusätzliche Inhaltsseiten über den Paketumfang hinaus, neue Shops, Buchungssysteme oder Kundenportale, umfangreiche individuelle Programmierungen, neue Schnittstellen, Mehrsprachigkeit, umfangreiche Texterstellung, umfangreiche Bildrecherche oder Bildproduktion, Foto-, Video- oder Drohnenproduktionen, laufende Blog- oder Newsbeiträge und umfangreiche SEO-Maßnahmen.

17.4 Bearbeitung

Änderungswünsche sind möglichst gebündelt per E-Mail oder über das Kundenportal einzureichen. Seitgut darf mehrere Änderungswünsche zu einem Bearbeitungsvorgang zusammenfassen. Seitgut bemüht sich, mit der Bearbeitung einfacher Änderungswünsche innerhalb eines Werktages zu beginnen. Ein Anspruch auf eine feste Bearbeitungsfrist besteht nur, wenn diese ausdrücklich bestätigt wurde.

Priorisierter Support im Paket „Standard“ bedeutet, dass entsprechende Anfragen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorrangig gegenüber nicht priorisierten Anfragen eingeordnet werden. Hieraus folgt keine garantierte Reaktions- oder Fertigstellungszeit. Übersteigt ein Änderungswunsch den enthaltenen Umfang, informiert seitgut den Kunden vor Beginn einer kostenpflichtigen Bearbeitung.

18. Nicht enthaltene Leistungen

18.1 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht enthalten:

a) rechtliche Beratung,
b) individuell anwaltlich geprüfte Rechtstexte,
c) Steuerberatung,
d) professionelle Foto-, Video- oder Drohnenproduktionen,
e) vollständige Logo- oder Corporate-Design-Entwicklungen,
f) laufende Suchmaschinenoptimierung,
g) garantierte Suchmaschinenplatzierungen,
h) Google-Ads- oder Social-Media-Kampagnen,
i) Social-Media-Betreuung,
j) komplexe Schnittstellenprogrammierungen,
k) Übersetzungen,
l) Produktdatenpflege in größerem Umfang,
m) kostenpflichtige Premium-Domains und
n) nicht ausdrücklich enthaltene Drittanbieter- und Softwarelizenzen.

18.2 Zusätzliche Leistungen können auf Grundlage eines gesonderten Angebots beauftragt werden.

19. Kundenportal

19.1 Seitgut stellt dem Kunden nach Vertragsschluss grundsätzlich einen persönlichen Zugang zum Kundenportal unter kundenportal.seitgut.de oder einer Nachfolgeadresse bereit.

19.2 Der Funktionsumfang des Kundenportals kann insbesondere die Anzeige von Website-Statistiken, die Verwaltung von E-Mail-Postfächern, die Übermittlung von Änderungswünschen, Supportanfragen, die Einsicht in Stammdaten, den Abruf von Dokumenten und weitere Self-Service-Funktionen umfassen.

19.3 Der konkrete Funktionsumfang kann abhängig vom Paket und Entwicklungsstand des Kundenportals abweichen.

19.4 Seitgut ist berechtigt, das Kundenportal technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln, sofern der wesentliche vertragliche Leistungsumfang nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

19.5 Das Kundenportal vermittelt keinen Zugang zum Content-Management-System, zur Website-Datenbank oder zum Hosting-Backend.

19.6 Der Kunde kann Erklärungen, Änderungswünsche und Supportanfragen über das Kundenportal übermitteln.

19.7 Soweit eine Erklärung im Kundenportal dauerhaft gespeichert, dem Kunden zugeordnet und für beide Parteien nachvollziehbar ist, kann sie als vereinbarter Kommunikationsweg in Textform verwendet werden.

20. Zugangsdaten und Sicherheit des Kundenportals

20.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

20.2 Zugangsdaten dürfen nur solchen Mitarbeitern oder Beauftragten des Kunden zur Verfügung gestellt werden, die zur Nutzung berechtigt sind.

20.3 Handlungen, die über den Kundenaccount vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, soweit sie durch ihn oder eine von ihm autorisierte Person veranlasst wurden.

20.4 Der Kunde hat seitgut unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten verloren wurden, ein unbefugter Zugriff vermutet wird, ein Mitarbeiter mit Zugang das Unternehmen verlässt oder sonstige Sicherheitsrisiken bestehen.

20.5 Seitgut darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn ein Missbrauch oder ein Sicherheitsrisiko vermutet wird.

20.6 Bei Passwortverlust kann der Kunde die angebotene Wiederherstellungsfunktion nutzen oder seitgut kontaktieren.

21. Selbstverwaltung von E-Mail-Postfächern

21.1 Soweit im Paket vorgesehen, kann der Kunde über das Kundenportal E-Mail-Postfächer innerhalb der vereinbarten Paketgrenzen selbst anlegen, ändern oder löschen.

21.2 Die Anzahl und Speicherkapazität der Postfächer richten sich nach der Paketbeschreibung.

21.3 Der Kunde ist für selbst vorgenommene Änderungen verantwortlich.

21.4 Löscht der Kunde ein Postfach, können die darin gespeicherten E-Mails und Einstellungen dauerhaft verloren gehen.

21.5 Seitgut soll bei endgültigen Löschvorgängen einen Hinweis oder eine Bestätigungsabfrage vorsehen. Der Kunde bleibt dennoch verpflichtet, die Auswirkungen eines Löschvorgangs vor seiner Bestätigung zu prüfen.

21.6 Seitgut haftet nicht für einen durch den Kunden oder eine von ihm autorisierte Person selbst veranlassten Verlust von E-Mail-Daten, soweit seitgut den Verlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

21.7 Der Kunde ist verpflichtet, wichtige E-Mails und gesetzlich aufzubewahrende Kommunikation unabhängig vom bereitgestellten Postfach ordnungsgemäß zu archivieren.

22. Nutzung der E-Mail-Dienste

22.1 Die enthaltenen Postfächer dürfen für die gewöhnliche geschäftliche Kommunikation des Kunden verwendet werden.

22.2 Untersagt sind insbesondere:

a) der Versand von Spam,
b) der Versand unerlaubter Werbe-E-Mails,
c) die Verbreitung von Schadsoftware,
d) der Betrieb eines E-Mail- oder Newsletterdienstes für Dritte,
e) der massenhafte automatisierte Versand über die normalen Hosting-Postfächer und
f) Handlungen, die zu einer Sperrung oder Blocklistung der technischen Infrastruktur führen können.

22.3 Für größere Newsletter- oder Marketingkampagnen muss der Kunde einen geeigneten externen Newsletter- oder Versanddienst verwenden.

22.4 Werden ausgehende Nachrichten als Spam eingestuft oder besteht ein Missbrauchsverdacht, dürfen seitgut und der eingesetzte Infrastrukturbetreiber den E-Mail-Versand oder das betroffene Postfach vorübergehend sperren.

22.5 Seitgut informiert den Kunden über eine Sperrung, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.

22.6 Ein Anspruch auf eine fehlerfreie Erkennung von Spam besteht nicht. Spamfilter können sowohl unerwünschte Nachrichten durchlassen als auch erwünschte Nachrichten irrtümlich aussortieren.

23. Hostingumfang

23.1 Seitgut erbringt das Hosting als eigene vertragliche Leistung gegenüber dem Kunden. Die technische Bereitstellung erfolgt über eine von seitgut genutzte Reseller-Infrastruktur, insbesondere über die ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich oder einen vergleichbaren Infrastrukturbetreiber.

23.2 Zwischen dem Kunden und dem von seitgut eingesetzten Infrastrukturbetreiber kommt grundsätzlich kein eigener Webhostingvertrag zustande.

23.3 Der Hostingumfang richtet sich nach dem gewählten Paket. Das Paket „Einfach“ umfasst bis zu 10 GB Speicherplatz, ein E-Mail-Postfach, ein SSL-Zertifikat und eine Standard-Domain, soweit diese in der Bestellung ausgewiesen ist. Das Paket „Standard“ umfasst bis zu 20 GB Speicherplatz, bis zu fünf E-Mail-Postfächer, ein SSL-Zertifikat und eine Standard-Domain, soweit diese in der Bestellung ausgewiesen ist.

23.4 Seitgut ist berechtigt, den Infrastrukturbetreiber zu wechseln, wenn ein sachlicher oder technischer Grund besteht, das vereinbarte Leistungsniveau im Wesentlichen erhalten bleibt, der Wechsel dem Kunden zumutbar ist und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

23.5 Ein sachlicher Grund kann insbesondere bei Preisänderungen, technischen Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Kapazitätsproblemen, Einstellung einzelner Produkte oder Funktionen, vertraglichen Veränderungen beim bisherigen Anbieter oder einer Verbesserung der Leistung oder Betriebssicherheit vorliegen.

23.6 Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, erfolgt das Hosting grundsätzlich auf Servern in Deutschland.

23.7 Seitgut darf Websites und Daten auf andere Server innerhalb der vereinbarten Hostingregion übertragen, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.

24. Verfügbarkeit und Wartungsfenster

24.1 Seitgut bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website, E-Mail-Dienste und des Kundenportals.

24.2 Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

24.3 Eine höhere Verfügbarkeit als die vom eingesetzten Infrastrukturbetreiber bereitgestellte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt.

24.4 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsaktualisierungen, technische Störungen, Ausfälle von Rechenzentren, Netzanbietern oder Domainservices, Angriffe durch Dritte, Schadsoftware, Fehler eingesetzter Drittsoftware, höhere Gewalt oder behördliche beziehungsweise gerichtliche Maßnahmen entstehen.

24.5 Planbare Wartungsarbeiten werden möglichst zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.

24.6 Seitgut ist berechtigt, technisch notwendige Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen ohne vorherige Zustimmung des Kunden vorzunehmen.

24.7 Soweit möglich und zumutbar, informiert seitgut über länger dauernde geplante Einschränkungen.

24.8 Kurzzeitige oder geringfügige Einschränkungen stellen keinen Mangel dar, sofern die gewöhnliche Nutzbarkeit der Leistungen insgesamt erhalten bleibt.

25. Technische Leistungsänderungen

25.1 Seitgut darf technische Komponenten, Plugins, Themes, Schnittstellen, Server oder sonstige Infrastrukturbestandteile ersetzen oder verändern, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlich ist, die bisherige Komponente nicht mehr unterstützt wird, eine technische Inkompatibilität besteht, der Anbieter die Leistung einstellt, gesetzliche Anforderungen dies erforderlich machen oder die weitere Verwendung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.

25.2 Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Kernfunktionalität der Website nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

25.3 Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung, informiert seitgut den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist.

25.4 Nicht mehr verfügbare Komponenten können durch technisch und funktional vergleichbare Lösungen ersetzt werden.

26. Unzulässige Nutzungen der Hosting-Infrastruktur

26.1 Der Kunde darf die bereitgestellte Infrastruktur nicht für Zwecke verwenden, die den sicheren oder ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigen können.

26.2 Untersagt sind insbesondere:

a) rechtswidrige Inhalte,
b) Inhalte, die Rechte Dritter verletzen,
c) Schadsoftware und Phishing-Inhalte,
d) Spam- und Massenmaildienste,
e) Newsletterdienste für Dritte,
f) öffentliche Download- oder Filesharingdienste,
g) übermäßig serverbelastende Skripte,
h) dauerhafte Chat- oder Echtzeitdienste ohne gesonderte Freigabe,
i) kostenlose Hosting-, E-Mail- oder Weiterleitungsdienste für Dritte,
j) Mining- oder vergleichbare rechenintensive Anwendungen und
k) Inhalte oder Dienste, die gegen Vorgaben des eingesetzten Infrastrukturbetreibers verstoßen.

26.3 Inhalte, die ausschließlich für Erwachsene bestimmt oder jugendgefährdend sind, dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von seitgut und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und technischer Anforderungen betrieben werden. Seitgut kann deren Bereitstellung vollständig ablehnen.

26.4 Der Kunde hat seitgut unverzüglich zu informieren, wenn ihm eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung bekannt wird.

27. Domains

27.1 Soweit eine Domain Bestandteil des Pakets ist, übernimmt seitgut deren technische Registrierung, Konfiguration und Verwaltung.

27.2 Der Kunde soll, soweit technisch möglich, als Domaininhaber beziehungsweise Registrant eingetragen werden.

27.3 Seitgut kann als technischer oder administrativer Ansprechpartner geführt werden.

27.4 Die Registrierung einer Domain erfolgt über die jeweils zuständige Registrierungsstelle oder einen Domainregistrar. Seitgut kann die Registrierung lediglich vermitteln und technisch verwalten.

27.5 Ein Anspruch auf die Registrierung oder dauerhafte Verfügbarkeit einer bestimmten Domain besteht nicht.

27.6 Die Vergabebedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle gelten ergänzend.

27.7 Der Kunde sichert zu, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

27.8 Seitgut ist nicht verpflichtet, vor der Registrierung eine umfassende marken-, namens- oder wettbewerbsrechtliche Prüfung vorzunehmen.

27.9 Wird die Registrierung abgelehnt oder ist die Domain bereits vergeben, kann der Kunde eine andere im Paket enthaltene Standard-Domain auswählen.

27.10 Premium-Domains, besondere Domainendungen und Domainankäufe sind nicht enthalten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

28. Domaintransfer bei Vertragsende

28.1 Möchte der Kunde eine über seitgut verwaltete Domain nach Vertragsende bei einem anderen Anbieter weiterverwenden, muss er den Domaintransfer rechtzeitig veranlassen.

28.2 In der Kündigungsbestätigung nennt seitgut dem Kunden das konkrete Vertragsende, den empfohlenen spätesten Termin für die Beauftragung des Transfers, den vorgesehenen Transferweg und die vom Kunden erforderlichen Mitwirkungshandlungen.

28.3 Der Auftrag zum Domaintransfer sollte spätestens 14 Kalendertage vor dem bestätigten Vertragsende bei seitgut eingehen. Später eingehende Transferaufträge werden bearbeitet, soweit dies vor Vertragsende technisch noch möglich ist.

28.4 Seitgut stellt dem Kunden beziehungsweise dem vom Kunden benannten neuen Anbieter den erforderlichen Auth-Code oder eine vergleichbare Transferfreigabe zur Verfügung, soweit dies technisch und vertraglich möglich ist.

28.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Transfer beim neuen Anbieter rechtzeitig einzuleiten, erforderliche Bestätigungen vorzunehmen und den erfolgreichen Abschluss zu kontrollieren.

28.6 Die in der Kündigungsbestätigung enthaltenen Informationen ersetzen eine gesonderte spätere Erinnerung. Eine weitere Erinnerung vor Vertragsende ist nicht geschuldet.

28.7 Seitgut haftet nicht für Verzögerungen oder einen fehlgeschlagenen Transfer, die durch den neuen Anbieter, die Registrierungsstelle, fehlerhafte oder nicht aktuelle Kundendaten, eine verspätete Beauftragung oder eine unterlassene Mitwirkung des Kunden verursacht werden.

28.8 Unterlässt der Kunde trotz der Hinweise in der Kündigungsbestätigung den rechtzeitigen Transfer, kann die Domain nach Vertragsende deaktiviert, freigegeben oder von der zuständigen Registrierungsstelle anderweitig verwaltet werden.

28.9 Seitgut wird eine Domain, deren eingetragener Inhaber der Kunde ist, nicht bewusst an einen Dritten übertragen. Technische oder registrierungsbedingte Folgen einer nicht rechtzeitig durchgeführten Übertragung bleiben hiervon unberührt.

29. Backups und Sicherungsverantwortung

29.1 Seitgut veranlasst im Rahmen der eingesetzten Hosting-Infrastruktur grundsätzlich einmal täglich eine technische Sicherung der von seitgut verwalteten Websiteinstallation.

29.2 Die technische Sicherung umfasst abhängig vom eingesetzten System insbesondere Website-Dateien, die Website-Datenbank, systembezogene Konfigurationen und für den technischen Betrieb erforderliche Einstellungen.

29.3 Die Sicherungen dienen vorrangig der Wiederherstellung der Website nach technischen Störungen. Sie stellen kein revisionssicheres Archiv und keine unbegrenzte Speicherung sämtlicher früherer Versionen dar.

29.4 Die konkrete Aufbewahrungsdauer einzelner Sicherungsstände richtet sich nach der eingesetzten technischen Infrastruktur.

29.5 Eine Wiederherstellung ist nur möglich, wenn ein technisch nutzbarer Sicherungsstand vorhanden ist.

29.6 Seitgut ist für die vertragsgemäße Veranlassung der technischen Sicherungen der von seitgut verwalteten Websiteinstallation verantwortlich.

29.7 Der Kunde bleibt verantwortlich für die Sicherung seiner ursprünglichen Dateien und Unterlagen, insbesondere Originalbilder, Logos, Videos, Texte, Dokumente und sonstige von ihm bereitgestellte Materialien.

29.8 E-Mail-Postfächer sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Website-Sicherung. Der Kunde ist verpflichtet, wichtige E-Mails und gesetzlich aufzubewahrende geschäftliche Kommunikation eigenständig zu archivieren.

29.9 Vom Kunden oder einer von ihm autorisierten Person selbst gelöschte E-Mails können möglicherweise nicht wiederhergestellt werden.

30. Rechtstexte und rechtliche Verantwortung

30.1 Seitgut erbringt keine Rechtsberatung.

30.2 Soweit seitgut Impressumsangaben, Datenschutzerklärungen, Cookie-Texte, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Rechtstexte technisch einbindet, erfolgt dies auf Grundlage der Angaben des Kunden, eines vom Kunden ausgewählten Rechtstextdienstes oder einer gesonderten Beauftragung eines befugten Rechtsdienstleisters.

30.3 Seitgut übernimmt keine Gewähr dafür, dass vom Kunden bereitgestellte oder automatisiert generierte Rechtstexte für das konkrete Geschäftsmodell vollständig und rechtlich ausreichend sind.

30.4 Der Kunde bleibt insbesondere verantwortlich für Impressumsangaben, Datenschutzerklärungen, Einwilligungs- und Cookie-Texte, Preis- und Pflichtangaben, berufsrechtliche Angaben, Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrungen gegenüber den Kunden des Kunden und branchenspezifische Informationspflichten.

30.5 Die Verwendung eines Rechtstextgenerators ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

31. Rechte an Kundenmaterialien

31.1 Sämtliche Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.

31.2 Der Kunde räumt seitgut für die Dauer und den Zweck der Vertragsdurchführung die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein.

31.3 Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen, Marken und Logos rechtmäßig verwendet werden dürfen und die Inhalte nicht rechtswidrig oder irreführend sind.

31.4 Wird seitgut wegen eines vom Kunden bereitgestellten Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde seitgut von berechtigten Ansprüchen und notwendigen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

31.5 Seitgut wird den Kunden über entsprechende Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit geben, an der Rechtsverteidigung mitzuwirken.

32. Rechte während der Vertragslaufzeit

32.1 Während der Vertragslaufzeit verbleiben die Rechte an den von seitgut erstellten Designs, Layouts, Konfigurationen, Codes und sonstigen Arbeitsergebnissen grundsätzlich bei seitgut beziehungsweise den jeweiligen Lizenzgebern, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte Rechteübertragung vereinbart wurde.

32.2 Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Website für das im Vertrag bezeichnete Unternehmen zu nutzen.

32.3 Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich auf die Dauer des Vertrags, die vereinbarte Domain und den Geschäftsbetrieb des Kunden beschränkt.

32.4 Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, die Website vollständig zu kopieren, die Website durch einen anderen Anbieter weiterbetreiben zu lassen, das Design für weitere Websites zu verwenden, die Website oder einzelne Gestaltungselemente weiterzuverkaufen, administrative Zugangsdaten oder vollständige Website-Dateien zu verlangen oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

32.5 Die Rechte des Kunden an seinen selbst bereitgestellten Inhalten bleiben unberührt.

33. Individuelle Anfrage zur Übernahme der Website

33.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit in Textform anfragen, ob seitgut ihm die dauerhafte Übernahme der Website oder einzelner Websitebestandteile anbietet.

33.2 Die Anfrage kann insbesondere per E-Mail, über das Kundenportal oder per Brief erfolgen. Sie stellt noch kein Angebot von seitgut und keine Annahme eines Übertragungsvertrags dar.

33.3 Ein Anspruch des Kunden auf die Abgabe eines Übernahmeangebots, auf die Übertragung bestimmter Bestandteile, auf einen bestimmten Übernahmepreis oder auf bestimmte Übergabebedingungen besteht nicht.

33.4 Entscheidet sich seitgut, ein individuelles Angebot abzugeben, werden insbesondere der Preis, der Umfang der übertragenen Rechte und Dateien, der Umgang mit Drittanbieterlizenzen, die technische Übergabe sowie die Fortsetzung oder Beendigung von Hosting und Betreuung gesondert vereinbart.

33.5 Eine dauerhafte Übernahme oder Rechteübertragung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung in Textform und erst nach vollständiger Erfüllung der dort vereinbarten Zahlungspflichten sowie aller sonstigen fälligen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.

34. Kein automatischer Rechteübergang

34.1 Weder der Ablauf einer bestimmten Vertragsdauer noch die Zahlung einer bestimmten Anzahl monatlicher Vergütungen führt automatisch zu einem Eigentums-, Kontroll- oder Rechteübergang an der Website.

34.2 Die während der Vertragslaufzeit gezahlten monatlichen Vergütungen werden nicht automatisch auf einen später individuell vereinbarten Übernahmepreis angerechnet.

34.3 Ohne eine gesonderte Übernahmevereinbarung verbleiben die Rechte an den von seitgut erstellten Websitebestandteilen bei seitgut beziehungsweise den jeweiligen Lizenzgebern.

34.4 Endet der Vertrag ohne gesonderte Übernahmevereinbarung, endet grundsätzlich auch das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht an den von seitgut erstellten Websitebestandteilen. Die Regelungen über die Herausgabe eigener Kundeninhalte und Daten bleiben unberührt.

35. Umfang einer individuell vereinbarten Rechteübertragung

35.1 Der konkrete Umfang einer dauerhaften Rechteübertragung richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen individuellen Übernahmevereinbarung.

35.2 Ein ausschließliches, übertragbares oder unterlizenzierbares Nutzungsrecht wird nur eingeräumt, wenn dies in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich bestimmt ist.

35.3 Eine individuelle Übernahmevereinbarung kann insbesondere das individuell für den Kunden erstellte Gesamtdesign, individuell erstellte Layouts, individuell erstellte Texte und Codes, die veröffentlichte Seiten- und Inhaltsstruktur, die Website-Datenbank sowie die für den gewöhnlichen Weiterbetrieb erforderlichen übertragbaren Dateien umfassen.

35.4 Von einer Rechteübertragung sind ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung insbesondere nicht übertragbare Agentur- oder Mehrfachlizenzen, Plugin- oder Theme-Lizenzen, Stockbilder, Schriftlizenzen, Open-Source-Komponenten mit eigenen Lizenzbedingungen, interne Vorlagen und Designsysteme von seitgut, allgemeine Codebibliotheken, wiederverwendbare technische Module, KI-Prompts, interne KI-Prozesse, nicht veröffentlichte Entwürfe und interne Projektdateien ausgenommen.

35.5 Soweit für den eigenständigen Weiterbetrieb eigene Drittanbieterlizenzen erforderlich sind, informiert seitgut den Kunden im Rahmen des individuellen Angebots, soweit dies zu diesem Zeitpunkt erkennbar ist.

35.6 Die Kosten für neue oder eigene Drittanbieterlizenzen trägt der Kunde, soweit in der individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes festgelegt wird.

35.7 Wird dem Kunden im Rahmen einer individuellen Vereinbarung ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt, bleibt das seitgut gemäß Ziffer 39 eingeräumte einfache Referenzrecht hiervon unberührt, soweit die individuelle Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt und der Kunde der Referenznutzung nicht widersprochen hat.

35.8 Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

35.9 Eine individuell vereinbarte Rechteübertragung berührt nicht die Rechte Dritter, Open-Source-Lizenzbedingungen, nicht übertragbare Agentur- oder Mehrfachlizenzen und allgemeine, nicht ausschließlich für den Kunden entwickelte technische oder gestalterische Bestandteile.

36. Besondere Regelung für KI-gestützte Arbeitsergebnisse

36.1 Wird im Rahmen einer individuellen Übernahmevereinbarung die dauerhafte Nutzung KI-gestützter oder KI-generierter Arbeitsergebnisse vereinbart, ist die Übernahme nicht davon abhängig, ob jeder einzelne Bestandteil urheberrechtlichen Schutz genießt.

36.2 Soweit seitgut an einem KI-gestützten oder KI-generierten Arbeitsergebnis übertragbare Rechte besitzt, werden diese nur in dem Umfang auf den Kunden übertragen, der in der individuellen Vereinbarung festgelegt ist.

36.3 Soweit die individuelle Vereinbarung auch einen rein KI-generierten Bestandteil umfasst, an dem keine ausschließlichen urheberrechtlichen Rechte entstehen oder übertragbar sind, erhält der Kunde im vereinbarten Umfang jedenfalls das vertragliche Recht, den betreffenden Bestandteil dauerhaft zu verwenden, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen und zusammen mit der Website an einen Dritten weiterzugeben, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

36.4 Seitgut wird einer von der individuellen Vereinbarung gedeckten weiteren Verwendung dieser Bestandteile durch den Kunden nicht unter Berufung auf eigene Rechte widersprechen.

36.5 Seitgut darf allgemeine Methoden, Kenntnisse, gestalterische Prinzipien und nicht kundenspezifische technische Bestandteile weiterhin verwenden.

36.6 Seitgut wird das konkrete individuelle Gesamtbild einer vollständig übertragenen Website nicht unverändert für einen anderen Kunden übernehmen, soweit in der individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt wird.

37. Technische Übergabe nach individueller Vereinbarung

37.1 Eine technische Übergabe der Website erfolgt nur, wenn und soweit sie Bestandteil einer gesonderten Übernahmevereinbarung ist.

37.2 Die Übergabe kann abhängig vom eingesetzten System insbesondere durch Übertragung der bestehenden Installation, Bereitstellung eines Website-Backups oder Exports, Bereitstellung der Datenbank und Mediendateien oder Migration auf ein vom Kunden benanntes kompatibles Hosting erfolgen.

37.3 Die Übergabe umfasst keine internen Agenturaccounts, Masterzugänge, internen Arbeitsmittel oder nicht übertragbaren Lizenzen.

37.4 Setzt der Kunde das Hosting bei seitgut fort, kann ihm auf Grundlage der individuellen Vereinbarung ein administrativer CMS-Zugang bereitgestellt werden.

37.5 Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter nach der Übergabe eigenständige technische Änderungen vor, ist seitgut nicht für daraus entstehende Fehler, Sicherheitsprobleme oder Inkompatibilitäten verantwortlich, soweit seitgut diese nicht zu vertreten hat.

37.6 Die Behebung vom Kunden oder von Dritten verursachter Fehler kann gesondert berechnet werden.

37.7 Umfang, Format, Zeitpunkt und Vergütung der technischen Übergabe richten sich nach der individuellen Übernahmevereinbarung. Eine unentgeltliche technische Übergabe ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.

37.8 Umfangreiche Migrationen, Systemwechsel oder individuelle Exportanforderungen können zusätzlich vergütet werden, sofern sie nicht bereits ausdrücklich Bestandteil der individuellen Vereinbarung sind.

38. Fortsetzung oder Beendigung nach individueller Übernahme

38.1 Eine individuell vereinbarte Rechteübertragung oder technische Übergabe beendet den laufenden Website-Abonnementvertrag nicht automatisch.

38.2 Die individuelle Übernahmevereinbarung bestimmt, ob und zu welchem Zeitpunkt der bestehende Vertrag beendet, verändert oder als Hosting- und Betreuungsvertrag fortgesetzt wird.

38.3 Enthält die individuelle Übernahmevereinbarung hierzu keine ausdrückliche Regelung, bleibt der bestehende Vertrag einschließlich Laufzeit, Kündigungsfrist, Leistungsumfang und Vergütung unverändert bestehen.

38.4 Wird der Vertrag als Hosting- und Betreuungsvertrag fortgesetzt, kann dieser abhängig von der Vereinbarung insbesondere Hosting, SSL-Zertifikat, Domainverwaltung, E-Mail-Postfächer, technischen Betrieb, Sicherheitsaktualisierungen, Backups, Kundenportal, Support und kleinere Änderungen umfassen.

38.5 Eine individuell vereinbarte Rechteübertragung führt ohne ausdrückliche abweichende Regelung weder zu einer Verkürzung einer laufenden Mindest- oder Verlängerungslaufzeit noch zu einer automatischen Reduzierung der monatlichen Vergütung.

38.6 Die Kündigung eines nach der Übernahme fortbestehenden Vertrags richtet sich nach den allgemeinen Laufzeit- und Kündigungsregelungen beziehungsweise nach der individuellen Übernahmevereinbarung.

38.7 Nach Beendigung des Vertrags bleiben die dem Kunden aufgrund der individuellen Vereinbarung wirksam und dauerhaft übertragenen Rechte bestehen.

38.8 Nach Vertragsende ist der Kunde selbst für neues Hosting, technische Wartung, erforderliche Drittanbieterlizenzen, E-Mail-Dienste, Datensicherung und den rechtzeitigen Transfer seiner Domains verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

39. Referenznutzung

39.1 Seitgut ist berechtigt, die veröffentlichte Website als Referenz zu verwenden.

39.2 Die Referenznutzung kann insbesondere den Namen des Kunden, das Unternehmenslogo, Screenshots oder Bildschirmaufnahmen der Website, eine Verlinkung zur Website und eine sachliche Beschreibung des Projekts umfassen.

39.3 Die Referenznutzung kann auf der Website von seitgut, Social-Media-Kanälen, Präsentationen, Angebotsunterlagen und sonstigen Vertriebs- und Unternehmensdarstellungen erfolgen.

39.4 Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

39.5 Vertrauliche Informationen, interne Unternehmensdaten oder nicht veröffentlichte Projektdetails werden ohne gesonderte Zustimmung nicht als Referenz verwendet.

39.6 Eine aufgrund einer individuellen Vereinbarung erfolgte Rechteübertragung lässt das Referenzrecht von seitgut unberührt, soweit die individuelle Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt und der Kunde der Referenznutzung nicht widersprochen hat.

40. Zahlung und Rechnungsstellung

40.1 Die monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus zu zahlen.

40.2 Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere SEPA-Lastschrift und Kreditkarte.

40.3 Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt grundsätzlich über Stripe.

40.4 Rechnungen werden elektronisch per E-Mail oder über das Kundenportal zur Verfügung gestellt.

40.5 Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Kontodeckung und ein gültiges Zahlungsmittel zu sorgen.

40.6 Änderungen der Zahlungsdaten sind unverzüglich im Kundenportal oder gegenüber seitgut mitzuteilen.

40.7 Schlägt eine Zahlung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund fehl, kann seitgut die tatsächlich entstandenen Rücklastschrift-, Bank- und Zahlungsdienstleisterkosten verlangen.

40.8 Der Kunde gerät nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug.

40.9 Seitgut kann bei Zahlungsverzug gesetzliche Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale und einen darüber hinausgehenden nachgewiesenen Verzugsschaden verlangen.

40.10 Mahnungen können elektronisch versendet werden.

40.11 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, von seitgut anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

40.12 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

41. Sperrung bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzungen

41.1 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann seitgut zunächst die weitere Bearbeitung von Änderungs- und Supportanfragen aussetzen.

41.2 Vor einer Sperrung wesentlicher Dienste setzt seitgut dem Kunden grundsätzlich eine angemessene Zahlungsfrist und kündigt die mögliche Sperrung an.

41.3 Nach erfolglosem Fristablauf kann seitgut insbesondere Änderungsleistungen aussetzen, den Kundenportalzugang einschränken, die Website vorübergehend deaktivieren, E-Mail-Dienste einschränken oder sonstige nicht zwingend erforderliche Leistungen aussetzen.

41.4 Eine Sperrung der Website oder der E-Mail-Dienste kommt insbesondere in Betracht, wenn der Kunde mit mindestens zwei monatlichen Vergütungen in Verzug ist oder der Zahlungsverzug trotz Mahnung länger als 30 Tage andauert.

41.5 Eine sofortige Sperrung ist zulässig, wenn dies erforderlich ist, um akute Sicherheitsgefahren abzuwehren, Spamversand zu unterbinden, rechtswidrige Inhalte zu sperren, behördliche oder gerichtliche Anordnungen umzusetzen oder eine Sperrung der gesamten Reseller-Infrastruktur zu verhindern.

41.6 Die Vergütungspflicht bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.

41.7 Nach Beseitigung des Sperrgrundes und Ausgleich fälliger Forderungen hebt seitgut die Sperrung innerhalb einer angemessenen technischen Bearbeitungszeit auf.

42. Preisanpassungen

42.1 Während der vereinbarten Erstvertragslaufzeit und während einer bereits begonnenen festen Verlängerungsperiode bleibt die monatliche Grundvergütung unverändert.

42.2 Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit kann seitgut die monatliche Vergütung höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten mit Wirkung zum Beginn der nächsten Vertragsperiode anpassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Gesamtkosten seit Vertragsschluss oder seit der letzten Preisanpassung verändert haben.

42.3 Berücksichtigt werden dürfen insbesondere tatsächliche Veränderungen bei Hosting- und Infrastrukturkosten, Domainkosten, Software- und Lizenzkosten, Zahlungsdienstleisterkosten, Personal- und Lohnkosten, Energie- und Telekommunikationskosten und gesetzlichen Abgaben.

42.4 Eine Preisanpassung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die für das jeweilige Paket maßgeblichen Gesamtkosten tatsächlich verändert haben.

42.5 Die Steigerung eines einzelnen Kostenbestandteils berechtigt nur zu einer anteiligen Anpassung entsprechend der Bedeutung dieses Kostenbestandteils für die Gesamtleistung.

42.6 Kostensenkungen sind mit Kostensteigerungen zu verrechnen und im gleichen Umfang zugunsten des Kunden zu berücksichtigen.

42.7 Die Preisanpassung erfolgt nach billigem Ermessen. Sie darf nicht dazu verwendet werden, den Gewinn von seitgut ohne Zusammenhang mit einer Kostenveränderung einseitig zu erhöhen.

42.8 Seitgut informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform über den neuen Preis, den Zeitpunkt des Inkrafttretens, den wesentlichen Grund der Anpassung und das Sonderkündigungsrecht.

42.9 Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preiserhöhung außerordentlich kündigen.

42.10 Übt der Kunde das Sonderkündigungsrecht aus, endet der Vertrag unmittelbar vor Inkrafttreten des neuen Preises.

42.11 Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer stellen keine Änderung der vereinbarten Nettovergütung dar.

43. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

43.1 Erstvertragslaufzeit

Die Erstvertragslaufzeit beträgt abhängig vom gewählten Tarif zwölf Monate oder 24 Monate. Die gewählte Erstvertragslaufzeit wird dem Kunden vor Absenden der Bestellung angezeigt. In der Bestellbestätigung werden ausdrücklich das Datum des Vertragsbeginns, das Datum des Endes der Erstvertragslaufzeit, der letzte mögliche Kündigungstag und das Enddatum der ersten Verlängerungsperiode, falls der Vertrag nicht gekündigt wird, angegeben. Eine ordentliche Kündigung während der Erstvertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

43.2 Automatische Verlängerung

Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate. Dies gilt sowohl nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit als auch nach Ablauf jeder weiteren festen Verlängerungsperiode. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei seitgut. Der letzte mögliche Kündigungstag ergibt sich aus der Bestellbestätigung beziehungsweise aus der Bestätigung der jeweils vorherigen Vertragsverlängerung. Eine gesonderte Erinnerung vor Ablauf der Kündigungsfrist ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.

43.3 Bestätigung einer Vertragsverlängerung

Nach Eintritt einer automatischen Vertragsverlängerung stellt seitgut dem Kunden in Textform oder im Kundenportal eine Bestätigung zur Verfügung, aus der Beginn und Ende der neuen Vertragsperiode sowie der letzte mögliche Kündigungstag für diese Vertragsperiode hervorgehen. Diese Bestätigung stellt keine vorherige Verlängerungserinnerung dar.

43.4 Weitere Verlängerungsperioden

Die automatische Verlängerung um jeweils zwölf Monate setzt sich nach jeder Vertragsperiode fort, solange der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Weder die Dauer des Vertrags noch die Anzahl der vollständig bezahlten Vertragsmonate führt zu einer automatischen Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag oder zu einem automatischen Rechteübergang an der Website.

43.5 Kündigungsform

Die Kündigung bedarf mindestens der Textform. Sie kann insbesondere per E-Mail, über die vorgesehene Funktion im Kundenportal oder per Brief erfolgen.

43.6 Verhältnis zwischen Kündigung und individueller Übernahmeanfrage

Eine Anfrage oder laufende Verhandlung über eine individuelle Übernahme der Website hemmt oder verlängert weder die Vertragslaufzeit noch die Kündigungsfrist. Kommt bis zum Vertragsende keine gesonderte Übernahmevereinbarung zustande, endet das Nutzungsrecht des Kunden an den von seitgut erstellten Websitebestandteilen mit Vertragsende. Seitgut ist anschließend berechtigt, die Website abzuschalten. Die eigenen Inhalte und Daten des Kunden werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt. Eine individuelle Übernahmevereinbarung kann hiervon abweichende Regelungen enthalten.

43.7 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

44. Außerordentliche Kündigung

44.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

44.2 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände und der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

44.3 Soweit der Kündigungsgrund beseitigt werden kann, ist grundsätzlich zunächst eine Abmahnung auszusprechen oder eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.

44.4 Ein wichtiger Grund für seitgut kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einem erheblichen Zahlungsbetrag in Verzug bleibt, falsche Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft macht, rechtswidrige Inhalte bereitstellt, Spam oder Schadsoftware verbreitet, die technische Infrastruktur erheblich gefährdet, unbefugt auf technische Systeme zugreift, Zugangsdaten missbräuchlich weitergibt, Rechte Dritter erheblich verletzt oder trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt.

44.5 Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn eine sofortige Gefahrenabwehr erforderlich ist, eine Abhilfe offensichtlich nicht möglich ist oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar wäre.

44.6 Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

45. Folgen der Vertragsbeendigung

45.1 Endet der Vertrag, endet mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung grundsätzlich das Nutzungsrecht an den von seitgut erstellten Websitebestandteilen, soweit keine gesonderte dauerhafte Rechteübertragung vereinbart wurde.

45.2 Seitgut ist in diesem Fall berechtigt, die Website zum Vertragsende vom Netz zu nehmen.

45.3 Der Kunde kann seine eigenen bereitgestellten Inhalte und Daten in einem bei seitgut vorhandenen und technisch üblichen Format herausverlangen.

45.4 Ein Anspruch auf Herausgabe der vollständigen Website, des Quellcodes, der Datenbank, des Designs, der Agenturlizenzen oder eines übertragbaren Website-Backups besteht ohne gesonderte Übernahmevereinbarung nicht.

45.5 Vom Kunden bereitgestellte Originaltexte, Bilder, Logos und sonstige Dateien werden auf Anfrage herausgegeben, soweit sie bei seitgut noch vorhanden sind.

45.6 Seitgut kann für eine umfangreiche Zusammenstellung oder Aufbereitung der Kundendaten eine angemessene Vergütung verlangen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.

46. E-Mail-Daten bei Vertragsende

46.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine benötigten E-Mail-Daten spätestens bis zum bestätigten Vertragsende zu sichern oder auf ein anderes System zu übertragen.

46.2 Die Kündigungsbestätigung enthält das konkrete Vertragsende, den spätesten empfohlenen Termin für den Datenexport und grundlegende Informationen zum Export der E-Mail-Daten.

46.3 Der Export kann insbesondere mittels IMAP über ein geeignetes E-Mail-Programm oder über eine andere von seitgut unterstützte Methode erfolgen.

46.4 Seitgut stellt dem Kunden auf Anfrage die hierfür erforderlichen technischen Zugangsinformationen zur Verfügung.

46.5 Mit Vertragsende können die Postfächer deaktiviert werden. Ab diesem Zeitpunkt ist möglicherweise kein Versand oder Empfang neuer Nachrichten mehr möglich.

46.6 Soweit technisch und vertraglich möglich, kann seitgut die bei Vertragsende vorhandenen E-Mail-Daten noch für bis zu 14 Kalendertage ausschließlich für einen nachträglichen Export vorhalten.

46.7 Die Informationen in der Kündigungsbestätigung ersetzen eine weitere Erinnerung. Eine gesonderte Erinnerung vor Vertragsende ist nicht geschuldet.

46.8 Ein Anspruch auf die nachträgliche Vorhaltung besteht nicht, wenn Sicherheitsgründe eine sofortige Löschung erfordern, eine behördliche oder gerichtliche Anordnung entgegensteht, der Infrastrukturbetreiber die Daten bereits gelöscht hat oder der Kunde die sofortige Löschung verlangt.

46.9 Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen die Daten endgültig gelöscht werden.

47. Löschung sonstiger Daten nach Vertragsende

47.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche benötigten Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern.

47.2 Nach Vertragsende darf seitgut Website-Dateien, Datenbanken, E-Mail-Daten, Konfigurationen, Portalzugänge und sonstige auftragsbezogene Daten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen.

47.3 Sicherungskopien können aus technischen Gründen noch für einen begrenzten Zeitraum fortbestehen und werden im Rahmen der üblichen Backupzyklen überschrieben.

47.4 Ein Anspruch auf Wiederherstellung nach erfolgter Löschung besteht nicht.

47.5 Bei einer ordentlichen Kündigung informiert seitgut den Kunden in der Kündigungsbestätigung über das Vertragsende und die Notwendigkeit, benötigte Daten rechtzeitig zu sichern.

47.6 Eine zusätzliche Erinnerung unmittelbar vor der Löschung ist nicht geschuldet, wenn die Lösch- und Exportfristen bereits in der Kündigungsbestätigung eindeutig mitgeteilt wurden.

47.7 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von seitgut bleiben unberührt. Daten, die seitgut aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen weiter aufbewahren muss, werden für andere Zwecke gesperrt.

48. Mängel und Nacherfüllung

48.1 Seitgut erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.

48.2 Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst unverzüglich und nachvollziehbar mitzuteilen.

48.3 Seitgut ist zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

48.4 Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die Beeinträchtigung durch eigenständige Änderungen des Kunden, Änderungen eines vom Kunden beauftragten Dritten, nicht abgestimmte Software oder Plugins, veraltete oder ungewöhnliche Browser beziehungsweise Endgeräte, Störungen externer Anbieter, fehlerhafte Kundendaten, höhere Gewalt oder nachträgliche Änderungen von Drittanbieter-Schnittstellen verursacht wurde.

48.5 Seitgut schuldet keine identische Darstellung auf sämtlichen jemals veröffentlichten Endgeräten, Betriebssystemen oder Browsern.

48.6 Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Erstellung beziehungsweise Wartung marktüblichen aktuellen Versionen verbreiteter Browser und Betriebssysteme.

48.7 Störungen, die nach Veröffentlichung durch Updates oder Änderungen von Drittanbietern entstehen, werden im Rahmen der vereinbarten technischen Betreuung bearbeitet.

49. Keine Erfolgs-, Umsatz- oder Rankinggarantie

49.1 Seitgut übernimmt keine Garantie dafür, dass die Website eine bestimmte Anzahl von Besuchern erreicht, bestimmte Anfragen oder Aufträge generiert, einen bestimmten Umsatz erzielt, eine bestimmte Position bei Google oder anderen Suchmaschinen erreicht, dauerhaft in Suchmaschinen gelistet bleibt oder von Werbeplattformen oder sozialen Netzwerken akzeptiert wird.

49.2 Suchmaschinen, Werbeplattformen und Drittanbieter können ihre Algorithmen, Richtlinien und technischen Voraussetzungen jederzeit ändern.

49.3 Technische oder inhaltliche SEO-Basismaßnahmen sind von einer laufenden professionellen SEO-Kampagne abzugrenzen.

49.4 Eine solche laufende SEO-Kampagne ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

50. Haftung

50.1 Seitgut haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
d) bei ausdrücklich übernommenen Garantien und
e) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

50.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet seitgut nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

50.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

50.4 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

50.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von seitgut.

50.6 Seitgut haftet nicht für die sachliche oder rechtliche Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, soweit seitgut die Unrichtigkeit nicht erkannt hat und auch nicht erkennen musste.

50.7 Seitgut haftet nicht für Ausfälle oder Leistungsstörungen von Hosting-, Domain-, Zahlungs-, Netzwerk- oder sonstigen Drittanbietern, soweit seitgut die Störung nicht zu vertreten hat.

50.8 Bei einem von seitgut zu vertretenden Datenverlust richtet sich der ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand danach, welche Sicherungspflichten nach diesem Vertrag der jeweiligen Partei zugewiesen sind.

50.9 Für die von seitgut verwaltete Websiteinstallation sind die Sicherungspflichten von seitgut gemäß Ziffer 29 maßgeblich. Für ursprüngliche Kundendateien, vom Kunden selbst verwaltete Daten und die gesetzlich erforderliche Archivierung von E-Mails sind die Sicherungspflichten des Kunden maßgeblich.

50.10 Soweit die Haftung von seitgut bei leichter Fahrlässigkeit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht, ist sie bei Datenverlust auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Erfüllung der jeweils bestehenden Sicherungspflichten entstanden wäre.

50.11 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

50.12 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

51. Höhere Gewalt

51.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

51.2 Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus und Unruhen, Epidemien und Pandemien, behördliche Maßnahmen, länger dauernde Strom- oder Internetausfälle, großflächige Cyberangriffe, Ausfälle von Rechenzentren oder Telekommunikationsnetzen, Arbeitskämpfe und unvorhersehbare Ausfälle wesentlicher Dienstleister.

51.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, über das Ereignis und dessen Auswirkungen.

51.4 Die Leistungspflichten werden für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung ausgesetzt.

51.5 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an und ist eine Fortsetzung des betroffenen Vertragsverhältnisses unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.

52. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

52.1 Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten.

52.2 Soweit seitgut personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

52.3 Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist ein eigenständiges Vertragsdokument und regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten, Kategorien betroffener Personen, Weisungsrechte des Kunden, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Unterstützungspflichten und Löschung beziehungsweise Rückgabe der Daten.

52.4 Seitgut kann zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen.

52.5 Hierzu können insbesondere ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich für Hosting-, Domain- und E-Mail-Infrastruktur sowie weitere im Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführte technische Dienstleister gehören.

52.6 Stripe wird im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung nach Maßgabe der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Rollen und Vereinbarungen eingesetzt.

52.7 Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der über seine Website verarbeiteten Daten, die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen, die Konfiguration eigener Marketing- und Analysewerkzeuge und die Beantwortung von Betroffenenanfragen, soweit keine Unterstützungspflicht von seitgut besteht.

52.8 Für Daten, die seitgut für die eigene Vertragsabwicklung, Abrechnung, Kundenbetreuung und Forderungsverwaltung verarbeitet, handelt seitgut grundsätzlich in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.

53. Vertraulichkeit

53.1 Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen geheim zu halten.

53.2 Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Kalkulationen, Zugangsdaten, unveröffentlichte Unternehmensinformationen, Kundendaten und technische Sicherheitsinformationen.

53.3 Nicht vertraulich sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten offengelegt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

53.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

53.5 Die vereinbarte Referenznutzung bleibt zulässig.

54. Mitarbeiter und Unterauftragnehmer

54.1 Seitgut darf zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, technische Dienstleister und sonstige geeignete Unterauftragnehmer einsetzen.

54.2 Seitgut bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen Vertragspflichten verantwortlich.

54.3 Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von Unterauftragnehmern bleiben unberührt.

55. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

55.1 Seitgut kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Verträge ändern.

55.2 Änderungen für bestehende Vertragsverhältnisse sind nur zulässig, wenn eine Änderung der Rechtslage eintritt, eine relevante Rechtsprechung eine Anpassung erforderlich macht, technische oder organisatorische Entwicklungen eine bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Regelungslücke verursachen oder die Änderung ausschließlich zugunsten des Kunden erfolgt.

55.3 Wesentliche Regelungen über Hauptleistungen, Preise, Vertragslaufzeiten, Kündigungsrechte und Rechteübertragungen dürfen nicht allein über einen allgemeinen Änderungsvorbehalt einseitig zulasten des Kunden verändert werden.

55.4 Seitgut teilt zulässige Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit.

55.5 Soweit eine Änderung den Kunden nicht ausschließlich begünstigt, erhält er ein Recht zur Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

55.6 Seitgut weist in der Änderungsmitteilung auf das Kündigungsrecht hin.

55.7 Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung zu einer wesentlichen Vertragsänderung, soweit eine solche Zustimmungswirkung nicht im Einzelfall gesetzlich zulässig und transparent vereinbart wurde.

56. Schlussbestimmungen

56.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

56.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von seitgut.

56.3 Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

56.4 In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

56.5 Vertragsbezogene Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

56.6 Änderungen der Geschäftsanschrift, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner oder sonstiger wesentlicher Kontaktdaten sind der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.

56.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

56.8 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

56.9 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Tom Weber und Finn Günther GbR · seitgut · Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand: 16. Juli 2026
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